Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sport Point Giessen GmbH

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit nutzen wir die grammatikalisch maskuline Form. Gemeint ist damit jedes Geschlecht.

Bei Nutzung der von der Sport Point Giessen GmbH (nachfolgend „Sport Point“) betriebenen Anlage sowie für im Sport Point angebotene Waren und/oder Dienstleistungen unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten in den Spa- und Wellnessbereichen beinhalten.

Bei Nutzung der von der Sport Point Giessen GmbH (nachfolgend „Sport Point“) betriebenen Anlage sowie für im Sport Point angebotene Waren und/oder Dienstleistungen unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten in den Spa- und Wellnessbereichen beinhalten.

(1) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Sport Point möglich.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich Sport Point gegenüber, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte und das ihm ausgehändigte Magnetchiparmband (Transponder) nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust von Mitgliedskarte oder Chiparmband unverzüglich schriftlich dem Sport Point zu melden.

(1) Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung des Sport Point berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch seine Mitgliedskarte und sein Chiparmband ausweisen kann.
(2) Im Sport Point werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Der Sport Point ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

Der Sport Point ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die der Sport Point zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Macht der Sport Point von dieser Möglichkeit Gebrauch, können angebotene Produkte und Zusatzleistungen vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über Mitgliedskarte und Chiparmband in Anspruch genommen werden. Der Sport Point kann den Höchstbetrag des Guthabens, die Höhe der einzelnen Aufladungen sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen. Während der Laufzeit des Vertrags kann das Mitglied jederzeit dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem Zutrittsmedium wird auf das Girokonto des Mitglieds zurückgebucht, es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt Zahlungsrückstände aus dem Vertragsverhältnis. In diesem Fall ist der Sport Point berechtigt, das Restguthaben im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen.

(1) Für die erstmalige Ausstellung der Mitgliedskarte und des Chiparmbands (Transponder) wird eine Gebühr von € 19,00 erhoben.
(2) Bei Verlust von Mitgliedskarte oder Chiparmband wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen € 19,00.
(3) Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedskarte oder das Chiparmband des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese Gegenstände dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden sind oder dass das Mitglied einen Verlust der Gegenstände nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung des Sport Point durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. 150,00 € zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den Sport Point bleibt unberührt.

(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung des gesamten Sport- und Fitness-Center-Bereichs einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche) sowie der Sauna.
(2) Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind (insbes. Gerätebetreuung) sind von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag mit umfasst. Für eine zusätzliche individuelle Betreuung („Ernährungsberatung“) fällt eine zusätzliche Gebühr an. Preise und Leistungsumfang des Ernährungsberatungs-Angebots können im Sport Point erfragt werden.
(3) Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen regelmäßigen Trainingskursen.
(4) Der Sport Point garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitness-Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

Der Verzehr mitgebrachter Getränke und Speisen ist innerhalb des Sport Point gestattet. Dies gilt nicht für den Wellnessbereich und für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen ist im Wellnessbereich untersagt. Der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist innerhalb des gesamten Sport Point untersagt.

(1) Der Sport Point haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Sport Point, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Sport Point zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der in § 1 der AGBs genannten Einrichtungen.
(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in den Sport Point zu bringen. Von Seiten des Sport Point werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Sport Point zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von Sport Point in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies den Sport Point, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich Sport Point ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

(1) Das Mitglied ist insbes. unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

  1. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote des Sport Point unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Spa- und Wellnessbereich, Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.
  2. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 40 km vom Sport Point entfernt liegt, ist eine außerordentliche Kündigung des Sportstudiovertrages mit einer Frist von 1 Monat und bei Vorlage einer Meldebescheinigung zulässig.

(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, beim Sport Point im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. 2 sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.
(3) Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, bedarf der Textform und muss dem Sport Point per Brief (Anschrift: Sport Point Gießen GmbH, Siemensstraße 10, 35394 Gießen) oder E-Mail (info@sport-point-giessen.de) zugehen. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher, per SMS, MMS oder per Fax sind nicht wirksam.
(4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis nebst des Chiparmbandes im Sport Point abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in § 5 Abs. 2 genannte Verlustgebühr fällig.

 

(1) Der Vertrag kann aus den in § 10 Abs. 1 Nr. 1 genannten Gründen und entsprechendem Nachweis gemäß §10 Abs. 3 ruhend gestellt werden, wobei das Ruhen mindestens einen Monat betragen muss. Die Erstlaufzeit des Trainingsvertrags wird durch einen etwaigen Ruhezeitraum entsprechend verlängert.
(2) In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), soweit eine behördlich angeordnete Schließung des Sport Point festgelegt ist, hat das hiervon betroffene Mitglied keinen Anspruch auf die Aussetzung des monatlich vereinbarten Beitrags. Der Zeitraum der Schließung wird entsprechend dem ausgesetzten Zeitraum am Ende der Mitgliedschaft unentgeltlich verlängert.

(1) Sport Point erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung, (Vor-)Erkrankungen, Lebensmittelunverträglichkeiten, Allergien, Beschwerden, Medikamente, Therapie, Zielerreichung, Erfahrungen mit Diäten, Tagesablauf.
(3) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird Sport Point hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise vom Sport Point verwiesen.
(2) Zudem werden bei Betreten des Sport Point die auf dem Chiparmband gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und die Uhrzeit erfasst. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht

Der Sport Point behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Überwachung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder kenntlich gemacht.

(1) Eine einmalige jährliche Preisanpassung durch Sport Point in laufenden Trainingsverträgen von bis zu € 2,50 pro Monat ist zulässig, sofern sich die Raum- oder Energiekosten und / oder der durch Sport Point abzuführenden Steuern oder Abgaben um mindestens 5% erhöhen. (2) Für ab dem 01.03.2022 geschlossene Verträge gilt: Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit. Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht spätestens 1 Monat vor Ende der Mindestlaufzeitgekündigt wird. Für bis zum 28.02.2022 geschlossene Verträge gilt die bisherige Regelung:
Name Mindestlaufzeit Verlängerung Kündigungsfrit
Flex 1 Monat 1 Monat 2 Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit
Students 6 Monate 6 Monate 1 Monat vor Ende der Mindestlaufzeit
Loyality/Sports/Sports Plus 12 /18 Monate 6 Monate 1 Monat vor Ende der Mindestlaufzeit
(3) Während Mindestlaufzeit ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen. (4) Die vom Sport Point angebotenen Sondertarife (derzeit: Schüler-/Studenten-/Auszubildende/Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen/ökologischen/sportlichen Jahrs) können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen gegenüber dem Sport Point in zureichender Form nachgewiesen wird. Der Nachweis ist zu führen durch Vorlage des Schüler- / Studentenausweises bzw. einer Bescheinigung des jeweiligen Betriebes. (5) Das Mitglied ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies dem Sport Point unverzüglich mitzuteilen. Mitglieder in einem Schüler- und Studententarif sind zudem verpflichtet, jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres einen entsprechenden Ausweis zur Prüfung dem Sport Point vorzulegen oder in Kopie einzusenden. (6) Erlangt der Sport Point Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Mitglied entfallen sind oder kommt das Mitglied den Nachweisobliegenheiten in Abs. 5 nicht nach, ist der Sport Point berechtigt, den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen. (7) Wurden trotz Fehlens der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich dessen ermäßigte Beiträge eingezogen, ist der Sport Point berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifs einzuziehen.

(1) Eine Erstattung für Kurse und Trainertermine, die aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt Seitens des Sport Point nicht angeboten werden können, erfolgt nicht.
(2) Alle im Sport Point Gießen vorgenommenen Buchungen und Termine sind verbindlich und müssen bezahlt werden, sofern sie nicht mindestens 24 Stunden vor Spielbeginn storniert werden.
(3) Im Falle einer nicht rechtzeitigen Stornierung/nicht in Anspruch genommenen Buchung wird diese zum vollen Preis in Rechnung gestellt.

Der Sport Point ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Sport Point das Mitglied schriftlich oder in Textform auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist der Sport Point berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen. Dies gilt nicht für wesentliche Änderungen, die das Vertragsgefüge insgesamt umgestalten oder dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen; für derartige Änderungen ist die ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich.

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrags bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst